Neues Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – Ist Ihre Website bereit?

Neues Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – Ist Ihre Website bereit?

Einführung

Am 28. Juni 2025 tritt in Schweden ein neues Gesetz in Kraft, das die Anforderungen an digitale Dienstleistungen grundlegend verändert. Das Gesetz über die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen (2023:254) setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit (European Accessibility Act) um und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote für alle Nutzer:innen zugänglich zu gestalten – unabhängig von individuellen Einschränkungen.

Dabei geht es nicht nur um rechtliche Pflichten – es geht um digitale Teilhabe und Chancengleichheit für alle. Mit nur noch wenigen Monaten bis zum Inkrafttreten ist es wichtig zu verstehen, was das Gesetz bedeutet und wie Ihr Unternehmen betroffen ist.

Was bedeutet das neue Gesetz?

Ziel der neuen Regelung ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen problemlos nutzbar sind. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Pflichten – es geht um digitale Teilhabe und Chancengleichheit für alle.

Die Gesetzesvorgaben gelten unter anderem für:

  • Websites und E-Commerce-Plattformen
  • Mobile Apps und digitale Services
  • Digitale Dokumente und Veröffentlichungen
  • Selbstbedienungsterminals und interaktive Benutzeroberflächen
  • Elektronische Kommunikationsdienste
  • Online-Banking und Zahlungsdienste

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen in Schweden bereitstellen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und ein Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro) sind von einigen Anforderungen ausgenommen
  • Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und nicht mehr aktualisiert werden
  • Inhalte Dritter, die weder vom Unternehmen bezahlt noch kontrolliert werden

Technische Anforderungen und Standards

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen digitale Angebote die Standards der WCAG 2.1 auf Level AA erfüllen. Das bedeutet konkret:

Wahrnehmbar (Perceivable): Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie unabhängig von Einschränkungen erfasst werden können.

Bedienbar (Operable): Die Navigation und Nutzung müssen für alle möglich sein – auch ausschließlich per Tastatur.

Verständlich (Understandable): Informationen und Funktionen sollen intuitiv und nachvollziehbar sein.

Robust (Robust): Inhalte müssen zuverlässig mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln funktionieren.

Was droht bei Nichteinhaltung?

Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Meldungen und Beschwerden bei Aufsichtsbehörden
  • Bußgelder und rechtliche Sanktionen
  • Vertrauensverlust bei Kund:innen
  • Eingeschränkter Zugang zu Märkten
  • Negative Presse und Imageschäden

Darüber hinaus riskieren Unternehmen, einen wichtigen Teil ihrer Zielgruppe zu verlieren – rund 16% der Bevölkerung zwischen 16 und 64 Jahren leben mit einer Form von Beeinträchtigung.

Warum sich Barrierefreiheit lohnt

Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens:

Größere Reichweite: Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen – inklusive älterer Nutzer:innen und Menschen mit Behinderungen.

Besseres Google-Ranking: Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z. B. Alt-Texte oder semantische HTML-Struktur) verbessern auch die Suchmaschinenoptimierung.

Bessere Nutzererfahrung: Eine klare, durchdachte Gestaltung kommt allen Nutzer:innen zugute.

Zukunftssicherheit: Wer Barrierefreiheit mitdenkt, ist auf künftige gesetzliche Anforderungen und technologische Entwicklungen besser vorbereitet.

So machen Sie Ihr Unternehmen fit

1. Barrierefreiheit analysieren

Prüfen Sie Ihre aktuelle Website oder App – und identifizieren Sie Bereiche, die nicht den WCAG 2.1-AA-Kriterien entsprechen.

2. Maßnahmen planen

Erstellen Sie eine priorisierte Liste von Verbesserungen und legen Sie klare Zeitziele fest – spätestens bis zum 28. Juni 2025.

3. Team schulen

Sensibilisieren Sie Entwickler:innen, Designer:innen und Content-Teams für barrierefreie Gestaltung und sorgen Sie für das nötige Know-how.

4. Verbesserungen umsetzen

Beginnen Sie mit den kritischsten Punkten. Typische Maßnahmen sind:

  • Saubere HTML-Strukturen und semantisch korrekte Auszeichnung
  • Alternativtexte für alle Bilder
  • Ausreichende Farbkontraste
  • Tastaturnavigation ohne Einschränkungen
  • Verständliche Formulare und Fehlermeldungen

5. Testen und validieren

Nutzen Sie automatisierte Prüfwerkzeuge und manuelle Tests, um die tatsächliche Barrierefreiheit zu prüfen und zu bestätigen.

Wie wir Sie unterstützen können

Als erfahrene Webagentur helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre digitalen Angebote gesetzeskonform und nutzerfreundlich zu gestalten:

Barrierefreiheitsaudits: Wir analysieren Ihre bestehende Website oder App und zeigen Verbesserungspotenziale auf.

Neuentwicklung oder Redesign: Wir gestalten barrierefreie Lösungen, die WCAG 2.1 AA von Anfang an berücksichtigen.

Schulungen und Beratung: Wir vermitteln Ihrem Team fundiertes Wissen rund um barrierefreie Gestaltung.

Laufende Betreuung: Wir begleiten Sie auch nach dem Launch – mit regelmäßiger Prüfung und technischen Anpassungen.

Jetzt handeln

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bleiben nur noch wenige Monate – starten Sie also rechtzeitig mit den nötigen Anpassungen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute: Planung, Umsetzung und Testing benötigen Zeit.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr digitaler Auftritt inklusiv, gesetzeskonform und zukunftssicher wird.

Stichtag: 28. Juni 2025 – Jetzt aktiv werden, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.

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